Arbeitsschutzbegriffe
einfach erklärt
In unserem Überblick Arbeitsschutzbegriffe von A bis Z findest du kompakte Erklärungen zu wichtigen Themen wie Erste Hilfe, Lärmschutz oder PSA. So bleibst du sicher und informiert – einfach und verständlich!
Arbeitsschutzbegriffe von A bis Z
Hier findest du alle wichtigen Begriffe rund um Sicherheit am Arbeitsplatz einfach erklärt. Nutze das Wiki als Nachschlagewerk, um dich schnell zu informieren und den Überblick zu behalten.
Lärmschutz:
Maßnahmen zur Vermeidung von Hörschäden. Lärmschutz umfasst technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, die gemäß der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie den Vorgaben der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) umgesetzt werden müssen.
Lernzielkontrolle:
Prüfung des Schulungserfolgs durch Tests oder Übungen.
Maintenance / Materialmängel:
Materialermüdung, UV-Schäden, chemische Angriffe reduzieren Schutzwirkung; dokumentierte Wartung und Austauschfristen sind Pflicht.
Medizinische Voraussetzungen & Fit-Testing (Atemschutz):
Für RPE (vor allem Vollmasken/SCBA) sind arbeitsmedizinische Tauglichkeit und Passformtest (fit-test) nachweislich durchzuführen; das vermindert Restleckage und schützt vor irreversiblen Folgen.
Mitlaufendes Auffanggerät:
Teil der Absturzsicherung zur Sturzvermeidung. Ein mitlaufendes Auffanggerät ist ein Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), das in Verbindung mit einer mitlaufenden Führung (z. B. einem festen oder flexiblen Führungssystem wie einem Seil oder einer Schiene) verwendet wird. Es dient dazu, eine Person bei einem Sturz schnell und sicher zu stoppen.
Musterunterweisung:
Vorlage für strukturierte Schulungen.
Normen:
Technische Standards für Produkte und Verfahren. Europäische Normen (EN) sind ein technisches Regelwerk, das von europäischen Normungsgremien verabschiedet wird. Sie dienen dazu, technische Anforderungen für Produkte, Dienstleistungen und Verfahren zu harmonisieren und die Qualität, Sicherheit und Interoperabilität innerhalb des Europäischen Binnenmarkts zu gewährleisten.
Notfall- und Rettungskonzept:
Notfall- und Rettungskonzept.
Notfallmedizinische Vorbereitung & Dekontamination:
Bei Exposition gegenüber lebensgefährlichen Stoffen sind spezifische Dekontaminationsräume, Notfallausrüstung und medizinische Notfallpläne erforderlich.
Notfallunterweisung:
Schulung zum Verhalten bei Bränden, Stromausfällen etc.
Online-Unterweisung:
Digitale Schulung zur flexiblen Wissensvermittlung.
Organe schützen:
Schutz lebenswichtiger Organe durch Arbeitsschutzmaßnahmen.
Organe:
Der Arbeitsschutz ist für die Gesundheit der Beschäftigten besonders wichtig, weil er direkt dazu beiträgt, die Funktion und Gesundheit lebenswichtiger Organe zu erhalten. Hier sind einige Beispiele, wie Arbeitsschutzmaßnahmen Organe schützen: u. a. Lunge, Gefährdung: Einatmen von Staub, Rauch, Dämpfen oder Gefahrstoffen (z. B. Asbest, Lösungsmittel), Schutzmaßnahmen: Atemschutzmasken, Absaugvorrichtungen, Lüftungssysteme, Ziel: Vermeidung von Atemwegserkrankungen, Asthma, COPD oder Lungenkrebs und Gehör, Gefährdung: Lärmbelastung über 85 dB(A) (z. B. Maschinen, Baustellen), Schutzmaßnahmen: Gehörschutz (Stöpsel, Kapseln), lärmarme Technik, Ziel: Vermeidung von dauerhafter Hörschädigung oder Tinnitus, Haut, Gefährdung: Kontakt mit Chemikalien, Feuchtarbeit, UV-Strahlung, Schutzmaßnahmen: Hautschutzmittel, Schutzhandschuhe, Hautschutzkonzepte, Ziel: Vermeidung von Ekzemen, Allergien, Hautkrebs.
Organisation (Betriebsanweisungen / Einsatzregeln):
Klare Betriebsanweisungen für Arbeiten in der Höhe, Verantwortliche benennen, Dokumentation und Ablauf bei Mängeln.
Persönliche Schutzausrüstungsakte (Produktakte / Logbuch):
Für jedes Gerät/Set: Produktdatenblatt, CE-Dokumente, Prüfprotokolle, Einsatzhistorie, Datum erster Inbetriebnahme und Austauschtermine (Verfallsdaten) dokumentieren.
Praktische Unterweisung:
Anwendung von Schutzmaßnahmen im Rahmen der Schulung: Praktische Unterweisungen müssen einmal jährlich bei der PSA Risikokategorie III eingehalten werden.
PSA gegen Absturz:
PSAgA ist gesetzlich vorgeschrieben bei Arbeiten in der Höhe, z. B. auf Dächern, Gerüsten, in Silos oder an Fassaden. Sie dient dazu, einen Absturz zu verhindern oder im Fall eines Sturzes die Person sicher aufzufangen und vor schweren Verletzungen zu schützen.
PSA-Bekleidung:
PSA-Bekleidung (Persönliche Schutzausrüstung): Kleidung, die speziell dafür vorgesehen ist, den Träger vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen (z. B. Chemikalienschutzanzüge, Warnschutzkleidung, Hitzeschutz).
PSA-Benutzungsverordnung / Produktdokumentation:
Herstellerangaben, Gebrauchsanweisung, CE-Kennzeichnung und – bei Kategorie III – Notified-Body-Kennnummer sind zu prüfen.
PSA-Plan:
Plan zur Organisation und Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) im Unternehmen.
PSA-Verordnung:
Die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 regelt die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen (PSA) in der Europäischen Union, um die Sicherheit und Gesundheit der Benutzer zu gewährleisten.
PSA:
Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Gefahren. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.
Qualifikation der Anwender (Schulung / Unterweisung):
Spezifische Anwenderschulung für Verwendung, Prüfung vor Einsatz und Rettung; Nachweis und regelmäßige Wiederholung sind notwendig.
Qualifikation:
Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten im Arbeitsschutz.