Arbeitsschutzbegriffe
einfach erklärt
In unserem Überblick Arbeitsschutzbegriffe von A bis Z findest du kompakte Erklärungen zu wichtigen Themen wie Erste Hilfe, Lärmschutz oder PSA. So bleibst du sicher und informiert – einfach und verständlich!
Arbeitsschutzbegriffe von A bis Z
Hier findest du alle wichtigen Begriffe rund um Sicherheit am Arbeitsplatz einfach erklärt. Nutze das Wiki als Nachschlagewerk, um dich schnell zu informieren und den Überblick zu behalten.
Hautschutz, -konzept:
Maßnahmen zum Schutz vor hautbelastenden Stoffen. Ein Hautschutzkonzept im Arbeitsschutz ist ein systematischer Plan zur Vermeidung von berufsbedingten Hauterkrankungen. Es umfasst alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Haut der Beschäftigten vor schädlichen Einflüssen am Arbeitsplatz zu schützen – insbesondere bei Tätigkeiten mit hautbelastenden Stoffen oder Bedingungen.
Hautschutz:
Hautschutz bedeutet alle Maßnahmen, die die Haut vor schädigenden Einflüssen am Arbeitsplatz schützen. Schutz vor Chemikalien (z. B. Säuren, Laugen, Lösungsmittel). Schutz vor mechanischen Belastungen (z. B. Reibung, Schnitte). Schutz vor biologischen Stoffen (z. B. Bakterien, Pilze). Schutz vor Witterungseinflüssen (z. B. Kälte, UV-Strahlung).
Hautschutzunterweisung:
Schulung zur richtigen Anwendung von Hautschutzmitteln.
Hitzeschutz / Thermische Gefährdung (Ersticken / Verbrennungen):
Schutzlösungen für sehr hohe Temperaturen (z. B. Schmelzmetall-Spritzer) nach relevanten Normen; Kategorie III, wenn irreversible Schäden drohen.
Höhensicherung / Höhenarbeit:
Alle Maßnahmen inklusive kollektiver Maßnahmen (Geländer), persönlicher Systeme (Auffanggurte, Haltesysteme) und Rettungskonzepten; DGUV-Regeln konkretisieren Auswahl/Anwendung.
Informationspflicht:
Pflicht zur Weitergabe sicherheitsrelevanter Informationen.
Inspektion (Sichtprüfung / Funktionsprüfung:
Inspektion (Sichtprüfung / Funktionsprüfung): Tägliche Sichtprüfung durch Anwender vor Einsatz + regelmäßige fachkundige Prüfungen (Intervalle dokumentieren). Mängel sofort ausmustern und dokumentieren.
Instandhaltung:
Wartung und Pflege von Arbeitsmitteln und PSA. Die Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen zur Wiederherstellung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit von Arbeitsmitteln, Maschinen und Schutzausrüstung. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Betriebssicherheit und dient der Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsgefahren.
Isolierende / spannungsfeste Handschuhe, Schutz gegen elektrischen Schlag
Bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen sind isolierende Handschuhe, wechselweise geprüfte Schutzkleidung und Isolationshilfen einzusetzen; zusätzliche Anforderungen an Prüfintervalle und Lagerung.
Jahresunterweisung:
Wiederkehrende Schulung zu Arbeitsschutzthemen
Jährliche / periodische Prüfung:
Viele DGUV-Regeln und Hersteller geben Prüfintervalle vor (z. B. halbjährlich, jährlich) — abhängig von Einsatzhäufigkeit, Umgebungsbedingungen und Herstellerangaben. Ergebnis: Prüfprotokoll.
Jährliche Pflichten:
Die jährlichen Pflichten im Arbeitsschutz in Deutschland sind gesetzlich geregelt und dienen dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Aufgaben, die Arbeitgeber regelmäßig – mindestens einmal jährlich wahrnehmen müssen: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Beschäftigten, Prüfung von Arbeitsmitteln und PSA, Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge, Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, Aktualisierung von Betriebsanweisungen, Kontrolle der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen sowie Dokumentationspflichten.
Karabiner / Knoten / Verbindungsmittel:
Nur zugelassene Karabiner und geprüfte Verbindungselemente (EN-geprüft) verwenden; Knoten verringern Tragfähigkeit und sind bei PSA-Verwendung meist verboten.
Kategorie I:
PSA der Kategorie I schützt vor minimalen Gefahren, bei denen der Benutzer die Wirkung rechtzeitig erkennen und selbst reagieren kann. Die Risiken dürfen nicht irreversibel oder lebensbedrohlich sein.
Kategorie II:
PSA der Kategorie II schützt vor Risiken, die nicht unter Kategorie I (geringfügige Risiken) oder Kategorie III (tödliche oder irreversible Gesundheitsschäden) fallen. Sie ist die Zwischenkategorie und betrifft die meisten PSA-Produkte im gewerblichen Bereich.
Kategorie III (PSA):
Kategorie III umfasst ausschließlich Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können: Atemschutz, Gehörschutz, Chemikalienschutz, Schutz vor Lichtbogen, Hitze, Flammen (z. B. Multinormkleidung), PSA gegen Absturz, Schutz vor Ertrinken, Schutz vor Schnittverletzungen mit handgeführten Kettensägen, Schutz vor Hochdruckstrahl.
Kompetenznachweis:
Dokumentation der erfolgreichen Schulungsteilnahme.
Konformität:
Die Konformität von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bedeutet, dass die PSA den gesetzlichen Anforderungen und technischen Normen entspricht, die in der EU-Verordnung 2016/425 festgelegt sind. Sie ist Voraussetzung dafür, dass PSA in der EU in Verkehr gebracht und verwendet werden darf. Die Kennzeichnung erfolgt durch das CE-Kennzeichen.
Konformitätsbewertung & Notified Body (Benannte Stelle):
Kategorie-III-PPE unterliegt erweiterten Konformitätsverfahren: CE-Kennzeichnung plus Benannte Stelle (Notified Body) ist in der Produktakte nachweisbar — beim Einkauf prüfen (Zertifikatsnummern, EU-Konformitätserklärung.
Kopfschutz:
Helme oder Schutzhauben, die den Kopf vor herabfallenden Gegenständen oder Stößen schützen.
Kopfschutzkonzept:
Ein Konzept zur Bereitstellung von Kopfschutz.
Körperschutz:
Schutzkleidung, die den gesamten Körper vor Gefahren wie Chemikalien, Hitze oder mechanischen Einwirkungen schützt.
Körperschutzkonzept:
Ein Konzept zur Bereitstellung von Schutzbekleidung, Berufsbekleidung und PSA-Bekleidung.
Lanyard (Anschlagmittel / Auffangleinen):
Kurze Verbindungsmittel mit oder ohne Energieabsorber (EN 354/355); Auswahl abhängig von Einsatz (Positionierung vs. Auffangen).